Rewards for Justice

US-Regierung setzt 10 Millionen Dollar Kopfgeld auf Hacker aus

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von René Jaun und ldw

Wer den USA Hinweise auf Cyberbedrohungen durch Hacker anderer Staaten zukommen lässt, soll künftig belohnt werden. Das Aussenministerium will bis zu 10 Millionen US-Dollar auszahlen – allenfalls auch in Bitcoin.

(Source: Choo Studio / shutterstock.com)
(Source: Choo Studio / shutterstock.com)

Die USA wollen künftig Informationen zu möglichen Hackerangriffen finanziell belohnen. Dies berichtet "zdnet" unter Berufung auf das US-Aussenministeriums. Demnach soll bis zu 10 Millionen US-Dollar erhalten, wer Inforamtionen über Personen liefert, die sich im Auftrag ausländischer Regierungen an "bösartigen Cyber-Aktivitäten gegen kritische US-Infrastrukturen" beteiligen.

Demnach soll bis zu 10 Mio US-Dollar erhalten, wer Inforamtionen über Personen liefert, die sich im Auftrag ausländischer Regierungen an "bösartigen Cyber-Aktivitäten gegen kritische US-Infrastrukturen" beteiligen.

Die kriminellen Aktivitäten müssen nicht ausschließlich gegen Computersysteme der US-Regierung gerichtet sein, heisst es weiter, sondern auch um Systeme, die im zwischenstaatlichen oder ausländischen Handel oder in der Kommunikation verwendet werden.

Um die Sicherheit der Meldequellen zu schützen, können Hinweise über das Anonymisierungsnetzwerk TOR eingereicht werden. Die Auszahlung der Belohnung könne auch in Bitcoin erfolgen, schreibt Zdnet unter Berufung auf das Aussenministerium.

Erst kürzlich führte ein Ransomware-Angriff auf Colonial Pipeline dazu, dass eine der wichtigsten Öl-Pipelines der USA während mehrerer Tage vom Netz genommen werden musste. Der Betreiber der Infrastruktur bezahlte ein Lösegeld. Später gelang es dem FBI, zumindest einen Teil davon wieder zu beschlagnahmen.

Auch die US-Tochter des weltgrössten Fleischkonzerns JBS bezahlte ein Lösegeld in der Höhe von 11 Millionen US-Dollar. Das Unternehmen musste aufgrund des Ransomware-Angriffs einige Server des nordamerikanischen und australischen IT-Systems stoppen.

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