Bund will den Schutz von kritischen Infrastrukturen vorantreiben
Der Bundesrat will Betreiber von kritischen Infrastrukturen stärker in die Pflicht nehmen. Um Systeme wie die Stromversorgung und das Gesundheitswesen besser gegen Ausfälle und Cyberangriffe zu schützen, setzt er nun zwei Motionen aus dem Ständerat um. Damit will er deren Ausfallsicherheit und Datensicherheit verbindlich verbessern.
Der Bundesrat will den Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in der Schweiz verbessern. In einer Sitzung vom 18. Februar hat er deshalb beschlossen, die gesetzlichen Grundlagen für eine höhere Resilienz und mehr Datensicherheit zu schaffen.
Als Grund für den Entscheid nennt die Regierung in einer Mitteilung aktuelle Bedrohungen wie die Angriffe Russlands auf ukrainische Infrastrukturen oder Schäden durch Naturkatastrophen. Kritische Systeme wie die Stromversorgung, die Kommunikation oder das Gesundheitswesen seien für das Land essenziell. Ein Ausfall beeinträchtige die Versorgung der Bevölkerung massiv und könne das Alltagsleben nachhaltig stören.
Mit dem Beschluss setzt der Bundesrat zwei Motionen der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) um. Die erste Motion (23.3001) gibt dem Bund die Kompetenz, verbindliche Vorgaben zur Ausfallsicherheit und Störungsbehebung festzulegen. Die zweite Motion (23.3002) schafft eine neue Rechtsgrundlage, die Betreiber von kritischen Infrastrukturen sowie Bund und Kantone zu einem besseren Schutz sicherheitsrelevanter Daten vor Cyberangriffen verpflichtet.
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) erarbeitet nun gemeinsam mit anderen Departementen bis Ende 2026 die Eckwerte für die beiden Gesetzesentwürfe.
Seit April 2025 hat das Bundesamt für Cybersicherheit über 260 Angriffe gegen kritische Infrastrukturen gemeldet. Der öffentliche Sektor, IT und Telekommunikation sowie der Finanz- und Versicherungssektor sind dabei Hauptangriffsziele. Lesen Sie hier mehr dazu.
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