Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Google und Co. müssen Suchergebnisse mit Falschinformationen entfernen

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von René Jaun und msc

Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen Links zu Ergebnissen mit nachweislich falschen Informationen löschen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sich Betroffene nicht zuerst an den Urheber der Informationen wenden müssen.

(Source: Erwin Wodicka)
(Source: Erwin Wodicka)

Der Europäische Gerichtshof verdonnert Anbieter von Suchmaschinen wie Google zum Löschen von Suchergebnissen mit falschen Informationen. Wie "Watson" berichtet, müssen sich Betroffene künftig nicht zuerst an denjenigen wenden, der die Informationen ins Netz gestellt hat. Stattdessen sollen sie gleich Google in die Pflicht nehmen dürfen.

Auch einen Gerichtsbeschluss brauche es künftig nicht mehr. Stattdessen habe die betroffene Person lediglich die Nachweise beizubringen, die unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls von ihr vernünftigerweise verlangt werden können, um diese offensichtliche Unrichtigkeit festzustellen", heisst es im Gerichtsurteil.

Konkreter Anstoss dieses Urteils ist ein Gerichtsfall aus Deutschland, berichtet Watson weiter. Dabei ging ein Paar aus der Finanzbranche gegen Berichte einer US-amerikanischen Website vor. Dieser werde wiederum vorgeworfen, gezielt negative Berichte zu verfassen, um die davon Betroffenen später damit zu erpressen.

Im November 2022 wurde bekannt, dass Google eine Rekordsumme von 391,5 Millionen US-Dollar an 40 Bundesstaaten zahlen muss. Die Einigung erfolgt im Rahmen des Datenschutzstreits um die Standortbestimmung von Nutzerinnen und Nutzern. Zudem muss Google ab dem Jahr 2023 mehr Transparenz in der Geolokalisierung schaffen, wie Sie hier lesen können.

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DPF8_277204

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