Bundesrat sagt, wie kritische Infrastrukturen zu schützen sind
Der Bundesrat hat acht Massnahmen festgelegt, um die Versorgungssicherheit in der Schweiz abzusichern. Diese formen die neue nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI). Die Umsetzung der Massnahmen will der Bundesrat künftig enger begleiten.
Der Bundesrat hat am 16. Juni eine neue nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) gutgeheissen. Diese ersetzt die bisherige Strategie aus dem Jahr 2017, wie es in einer Mitteilung auf admin.ch heisst. Die neue Strategie hält an der grundsätzlichen Stossrichtung der bisherigen fest; im Gegensatz zur alten gilt die neue SKI aber unbefristet.
Mit der SKI will der Bundesrat die Verfügbarkeit von wichtigen Gütern und Dienstleistungen in der Schweiz erhalten und weiter verbessern. Dazu zählen etwa die Energieversorgung, der Verkehr, die Lebensmittelversorgung, Finanzdienstleistungen und die Telekommunikation.
Die neue Strategie beinhaltet acht Massnahmen. Dazu gehört etwa, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) beauftragt wurde, ein Verzeichnis von essenziell wichtigen Objekten zu führen, wie etwa Netzknoten der Stromversorgung und der Telekommunikation. Die Betreiber dieser Infrastrukturen sollen im Katastrophenfall und bei Notlagen subsidiär unterstützt werden. Entsprechende vorsorgliche Einsatzpläne werden nun erarbeitet.
Risikoprüfung steht auf dem Programm
Zudem beauftragte der Bundesrat die Departemente und die Bundeskanzlei damit, zu prüfen, ob es erhebliche Risiken für gravierende Versorgungsstörungen gibt und Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu erarbeiten. Mit der aktuellen Strategie werden laut Mitteilung auch verschiedene Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) umgesetzt.
Der Bundesrat will die Umsetzung der festgelegten Massnahmen in der SKI künftig enger begleiten. Der bestehende Bundesratsausschuss Energie, Umwelt und Infrastruktur werde sich darum kümmern.
Anfang des Monats hatte sich das Parlament bereits hinter ein weiteres Vorhaben des Bundesrats gestellt, um kritische Infrastrukturen zu schützen. Die Betreiber solcher Infrastrukturen müssen Cyberangriffe künftig dem Bund melden. Mit 42 zu 0 Stimmen stimmte nach dem National- auch der Ständerat der Einführung einer Meldepflicht zu. In einem Punkt sind sich die beiden Kammern jedoch noch nicht einig, wie Sie hier nachlesen können.