Datenschutzauflagen erfüllt

Update: ChatGPT ist in Italien wieder verfügbar

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von Yannick Züllig und jor, rja, tme

Der ChatGPT-Bot ist in Italien wieder zugänglich. Die Entwicklerin OpenAI hat die Auflagen der italienischen Datenschutzbehörden erfüllt.

(Source: Joshua Hoehne / Unsplash)
(Source: Joshua Hoehne / Unsplash)

Update vom 3.5.2023: Die italienische Datenschutzbehörde Garante della privacy hat die Sperrung von ChatGPT aufgehoben. Wie die Behörde auf ihrer Website schreibt, erhielt sie von OpenAI – die Firma hinter ChatGPT – einen Brief. Darin detailliert das US-Unternehmen, welche Massnahmen das Unternehmen implementiert, um den Anforderungen von Garante della privacy zu entsprechen.

So habe OpenAI etwa: 

  • einen an Nutzer und Nichtnutzer in Europa und anderswo gerichteten Informationshinweis ausgearbeitet und auf ihrer Website veröffentlicht, in dem beschrieben wird, welche personenbezogenen Daten im Rahmen welcher Modalitäten für die Ausbildung von Algorithmen verarbeitet werden, und daran erinnert wird, dass jeder das Recht hat, sich gegen eine solche Verarbeitung zu entscheiden;
  • die Datenschutzbestimmungen für Nutzer erweitert und sie auch auf der Anmeldeseite vor der Registrierung für den Dienst zugänglich gemacht;
  • allen Personen in Europa, auch Nichtnutzern, das Recht eingeräumt, der Verarbeitung ihrer Daten für das Training von Algorithmen zu widersprechen, und zwar auch über ein leicht zugängliches Online-Formular;
  • eine "Willkommen zurück"-Seite für den Fall der Wiederaufnahme des Dienstes in Italien eingeführt, die Links zu der neuen Datenschutzerklärung und dem Informationsvermerk über die Verarbeitung personenbezogener Daten für das Training von Algorithmen enthält;
  • Einführung von Mechanismen, die es den betroffenen Personen ermöglichen, die Löschung von Informationen zu erwirken, die als unrichtig angesehen werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass es derzeit technisch unmöglich ist, Unrichtigkeiten zu berichtigen;
  • in der Mitteilung zur Information der Nutzer klargestellt, dass sie bestimmte personenbezogene Daten weiterverarbeiten wird, um die Erbringung ihrer Dienstleistungen auf vertraglicher Grundlage zu ermöglichen, dass sie jedoch die personenbezogenen Daten der Nutzer für Trainingsalgorithmen auf der Rechtsgrundlage ihres berechtigten Interesses verarbeiten wird, unbeschadet des Rechts der Nutzer, dieser Verarbeitung zu widersprechen;
  • ein Formular eingeführt, das es allen europäischen Nutzern ermöglicht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen und so ihre Chats und ihren Chatverlauf aus den für die Trainingsalgorithmen verwendeten Daten herauszufiltern;
  • auf der Begrüssungsseite für italienische registrierte Nutzer eine Schaltfläche hinzugefügt, mit der diese bestätigen können, dass sie über 18 Jahre alt sind, bevor sie Zugang zu dem Dienst erhalten, oder dass sie über 13 Jahre alt sind und die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten eingeholt haben; 
  • Aufnahme der Aufforderung zur Angabe des Geburtsdatums in die Anmeldeseite des Dienstes, um den Zugang von Nutzern unter 13 Jahren zu sperren und eine Bestätigung der Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für Nutzer zwischen 13 und 18 Jahren zu verlangen.

Somit erfülle ChatPGT die Auflagen der italienischen Behörden wieder und kann in Italien wieder verwendet werden. 

Update vom 4.4.2023: Der Eidgenössische Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragte (EDÖB) will sich nicht zur Datenschutzkonformität von ChatGPT äussern. Er rät Nutzerinnen und Nutzern zu einem "bewussten Umgang mit KI-gestützten Anwendungen", wie das Büro des EDÖB mitteilt. 

Nachdem der Chatdienst ChatGPT des US-Konzerns OpenAI in Italien aufgrund von Datenschutzbedenken gesperrt wurde (siehe unten), erreichten den EDÖB zahlreiche Anfragen zum Thema Chatbots. Da der EDÖB ChatGPT bislang nicht im Rahmen einer Sachverhaltsabklärung untersucht habe, äussere er sich jedoch nicht zur Datenschutzkonformität der Anwendung. Er stehe allerdings derzeit im Austausch mit der italienischen Datenschutzbehörde, um nähere Informationen zu erlangen. Zudem verfolge der EDÖB auch, wie Verantwortliche in der Schweiz KI-gestützte Anwendungen einsetzen.

Grundsätzlich anerkenne der EDÖB die "Chancen des Einsatzes von KI-gestützten Anwendungen wie ChatGPT für Gesellschaft und Wirtschaft", heisst es in der Mitteilung weiter. Doch es gebe auch Risiken für die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung, wenn solche Tools genutzt werden, um Personendaten zu bearbeiten.

Vor dem Upload von Text- oder Bildmaterial in ein KI-Programm sollten Nutzerinnen und Nutzer daher prüfen, zu welchem Zweck ihre Daten eingesetzt werden könnten. Unternehmen, die KI-gestützte Anwendungen einsetzen wollen, müssen ihrerseits sicherstellen, dass dabei die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere, dass die Nutzerinnen und Nutzer transparent und verständlich darüber informiert werden, welche Daten für welche Zwecke und auf welche Art und Weise bearbeitet werden.

Originalmeldung vom 3.4.2023: Italien verbietet ChatGPT

Die italienische Bevölkerung kann vorerst nicht auf die Dienste der Sprach-KI ChatGPT zurückgreifen. Die italienische Datenschutzbehörde hat den Dienst vorübergehend sperren lassen, wie "Reuters" schreibt. Die italienischen Behörden leiteten eine Untersuchung gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI ein. Untersucht werden angebliche Verstösse gegen die Datenschutzbestimmung des Landes. 

ChatGPT habe "keine Rechtsgrundlage, die das massive Sammeln und Speichern von persönlichen Daten" zum "Trainieren" des Chatbots rechtfertige, heisst es vonseiten der Datenschutzbehörde. OpenAI hat nun 20 Tage Zeit, um mit Gegenmassnahmen zu reagieren, oder es droht eine Geldstrafe von bis zu 20 Millionen Euro (21,68 Millionen US-Dollar) oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Zugang deaktiviert

Auch beim Jugendschutz habe OpenAI Nachholbedarf. Gemäss den Nutzungsbedingungen dürften nur Personen über 13 Jahren ChatGPT nutzen. Dies werde jedoch nicht überprüft.

OpenAI teilt mit, man habe ChatGPT auf Wunsch der Datenschutzbehörde für User in Italien deaktiviert. Wer die ChatGPT-Website aus Italien aufruft, erhält eine entsprechende Nachricht angezeigt. Darin heisst es auch, dass italienische User, welche einen Premiumplan abgeschlossen haben, die entsprechenden Kosten zurückerstattet bekommen.

Das Statement von OpenAI. (Source: Screenshot Netzmedien)

Italien hat als erstes westliches Land den Zugang zu ChatGPT eingeschränkt. Der Chatbot ist auch auf dem chinesischen Festland, in Hongkong, Iran und Russland sowie in Teilen Afrikas nicht verfügbar. Ob weitere EU-Staaten dem Beispiel Italiens folgen werden, ist noch offen. Ebenso unklar ist, was der Entscheid für Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz bedeutet. Eine entsprechende Anfrage beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) ist noch hängig.

Dass ChatGPT in Italien nicht unbedingt den leichtesten Stand haben dürfte, zeigt ein Beispiel aus der Kulinarik. So hat der Chatbot einen "kreative" Auffassung für ein "Spaghetti-alla-Carbonara"-Rezept. Dies illustriert die Probleme, welche im Umgang mit ChatGPT auftreten können und was es beim Umgang mit dem Chatbot zu beachten gilt.
 

Webcode
8JXBY3kP

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