Was Rüeblisaft mit Datenschutz zu tun hat
Die Zürcher Datenschutzbeauftragte verleiht Auszeichnungen für die besten Datenschutzvideos. Erstmals vergab die Jury auch einen Spezialpreis für Amateurfilmer.
Zum achten Mal veranstaltet die Datenschutzbeauftragte (DSB) des Kantons Zürich den Datenschutz-Video-Wettbewerb. 2023 stand die Veranstaltung unter dem Motto "Menschen tanzen besser als Algorithmen" statt, wie das DSB-Büro mitteilt.
Ausgezeichnet wurden drei Videos. Erstmals vergab die Jury zudem einen Spezialpreis für das beste Amateurvideo. Diese Auszeichnung geht an das Video "Macht KI unser Leben einfacher?", welches von zwei Schülerinnen produziert wurde.
Die Jury bewertete den Einsatz der beschränkten Mittel als hohe Kunst. Hier kommen keine Schauspielerinnen zum Einsatz, das Video ist im hochformatigen Tiktok-Stil aufgenommen und trotzdem bringt es die Botschaft auf den Punkt.
Für den Wettbewerb 2024 soll der Spezialpreis erstmals offiziell ausgeschrieben werden.
Hasskommentare, Schreibblockade und Rüeblisaft
Neben dem Spezialpreis hat das DSB-Büro auch drei professionell erstellte Videos ausgezeichnet.
Den dritten Platz macht das Video "Hatespeech" von Nina Siegrist, Daniel Riedel und Jan Winiger. Das Video zeigt, wie die Blick-Gruppe versucht, mit einem Algorithmus Hassrede in Kommentaren aufzuspüren.
"Der Beitrag greift das Thema aus einer anderen Perspektive auf – der Algorithmus wird bewusst für eine wünschenswerte Sache zum Tanzen gebracht. Für die Quotes wurden spannende Orte und andere Perspektiven gewählt, als das oft in Interviewsituationen der Fall ist", lautet das Urteil der Jury
Den zweiten Platz belegt das Video "ChatGPT schreibt Geschichte" von Tobias Wyler, Thomas Russo und Jessica Kruschwitz. Im Film sucht ein Autor Inspiration für eine Geschichte und misst sich dabei mit dem KI-Bot von OpenAI.
"Eine clever umgesetzte Story hochwertig umgesetzt. Der Beitrag zeigt, dass wir Menschen in vielen Bereichen eben doch immer noch die besseren Tänzerinnen und Tänzer sind", heisst es im Jury-Feedback.
Den ersten Platz macht der Kurzfilm "Carrot Juice" von Luis Oliveira, Amy Amstutz und Yann Belanga. Der Film handelt von einer Frau, die auf scheinbar unerklärliche Weise beginnt, von ihrem Telefon Werbung für Babyprodukte zu erhalten, bis sie feststellt, dass sie begonnen hat Rüeblisaft zu trinken.
"Als Zuschauerin fiebert man mit, was der Grund sein könnte für die Ads auf dem Smartphone der Protagonistin. Der Beitrag fokussiert die Hauptmessage: "Privacy matters". Es liegt an uns, unsere Privatheit so gut wie möglich zu schützen", meint die Jury.
Übrigens: Die Digitale Gesellschaft hat ihren Online-Generator für Auskunftsbegehren an das neue Datenschutzgesetz angepasst und um neue Funktionen ergänzt. Das Tool soll nun auch dabei helfen, Daten berichtigen oder löschen zu lassen. Mehr dazu lesen Sie hier.