EDÖB erteilt seinen Segen für Training von Musks Grok-KI
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB hat seine Vorabklärung betreffend die Nutzung von Personendaten von X (ehemals Twitter) zum Training der KI Grok abgeschlossen. Der EDÖB kommt zum Entschluss, dass X die Vorgaben des DSG bezüglich der Verarbeitung von Daten erfüllen.

Seit 2024 ist bekannt: X (ehemals Twitter) stellt Nutzerdaten zum Training der künstlichen Intelligenz Grok zur Verfügung. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat daraufhin die Plattform-Betreiber kontaktiert, um die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung zu prüfen. Nun ist die Vorabklärung abgeschlossen, wie der EDÖB mitteilt.
Der X-Betreiber Twitter International Unlimited Company habe dem EDÖB konkrete Angaben zur Bearbeitung öffentlicher Beiträge von Nutzenden zum Zweck des KI-Trainings geliefert. Die Daten würden für Modelle des maschinellen Lernens und generativer künstlicher Intelligenz verwendet.
Dass die Verwendung der X-Nutzerbeiträge zum KI-Training schon voreingestellt sei, stelle für den EDÖB kein Problem dar. Denn X-User hätten seit dem 16. Juli 2024 die Möglichkeit, der Bearbeitung ihrer öffentlichen Beiträge in den Datenschutzeinstellungen zu widersprechen. Damit sind die Vorgaben des DSG zum Datenschutz gemäss EDÖB erfüllt.
Tech-Riese Meta hingegen beteuert, seine eigene KI nicht mit Personendaten von Usern aus der Schweiz zu trainieren. Lesen Sie hier die Details.
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