Warum auch auf seriösen Websites Vorsicht geboten ist
Selbst Werbeanzeigen auf seriösen Websites können in die Irre führen. Ein Nutzer wollte eine Fahrzeughalterabfrage durchführen - stattdessen schloss er über einen prominent platzierten und verwirrenden Werbebutton ungewollt ein kostenpflichtiges Abo ab.

Auch seriöse Websites können mit verwirrenden Werbeanzeigen unerwartete Folgen mit sich bringen. Ein Nutzer hat dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) eine angeblich dubiose Webseite gemeldet, auf der er eine Fahrzeughalterabfrage durchführen wollte. Anstelle der Halterabfrage hat er jedoch ungewollt ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen, wie das BACS mitteilt. Doch das Problem war hierbei laut dem Bundesamt keineswegs die Website an sich, sondern eine auffällig platzierte Werbeanzeige, die der Nutzer mit dem eigentlichen Inhalt verwechselte.
Ungewollt zum Aboabschluss
Der Fall habe sich so zugetragen, dass der Nutzer über eine seriös wirkende Website den Halter eines anderen Fahrzeugs ausfindig machen wollte. Unter der Anleitung, wie man bei einer Halterabfrage vorgeht, befand sich laut der Behörde ein auffälliger, grüner Knopf mit der Bezeichnung "Fortsetzen".
Nach Anklicken dieses Buttons habe sich eine weitere Seite mit der Aufforderung zur Eingabe der Telefonnummer geöffnet. Mit der Überzeugung, dass dies zum Prozess der Halterabfrage gehört, sei der Nutzer der Aufforderung nachgekommen. Statt den gewünschten Informationen habe er jedoch einige Tage später eine ungewöhnliche Belastung von 15 Franken auf seiner Telefonrechnung entdeckt.
Seriöse Website, problematische Werbung
Das BACS habe die betreffende Website überprüft und festgestellt: Sie ist seriös und enthält korrekte Informationen. Die eingeblendete Werbung war laut dem Bundesamt jedoch irreführend und der auffällige Button führte zu einem Angebot eines kostenpflichtigen Abos. Zwar seien die Preisinformationen dabei sichtbar gewesen, konnten jedoch leicht übersehen werden.
Dieses Problem tritt häufiger auf, wie das BACS schreibt. Dynamisch eingeblendete Werbeanzeigen würden oft mitten im Fliesstext erscheinen oder Navigationselementen der Website ähneln. Nutzende könnten daraufhin die Werbung mit dem eigentlichen Inhalt verwechseln und auf die Anzeige klicken in der Annahme, sich noch im ursprünglichen Inhalt zu befinden. Einige solcher Anzeigen könnten auch bewusst auf die Verwirrung der Nutzenden abzielen.
Vorsicht geboten
Das BACS rät, eine Website stets aufmerksam anzuschauen und sie vor allem dann genau unter die Lupe zu nehmen, sollte sich der Stil und Inhalt ändern. Insbesondere sei Vorsicht geboten, wenn man zur Eingabe der Telefonnummer oder Kreditkartendaten aufgefordert wird. Websitebesitzerinnen und -besitzern empfiehlt die Behörde, die Werbung, sofern möglich, so zu platzieren, dass diese für Nutzende nicht verwirrend sein kann.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft rät zudem, umgehend nach der Entdeckung einer solchen Verwechslung einen eingeschriebenen Brief an den Anbieter zu senden, um den bereits entstandenen Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung anzufechten.
Lesen Sie auch: Das BACS hat vergangene Woche vor einer aktuellen Betrugsmasche gewarnt, bei der Kriminelle Hotels ins Visier nehmen. Wie die Scammer die Unterkünfte und ihre Gäste hinters Licht führen, erfahren Sie hier.
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